Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Thoma´s Ferienwohnungen
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN THOMA´S
FERIENWOHNUNGEN
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages, der zu Stande kommt, wenn
Sie bei uns eine Unterkunft buchen. Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den
gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und
uns Thoma´s FeWo als Beherbergungsbetrieb, nachstehend „BHB“ abgekürzt.
Bitte
lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
§ 1
Vertragsabschluß
1.1 Mit der Buchung
bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sinddie Beschreibung der
Unterkunft, welche auf unserer Homepage aufgelistet sind und somit diese dem
Gast vorliegen.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt. Dabei wird das Angebot in der Regel durch
eine schriftliche oder mündliche Buchung des Gastes abgegeben.
Der wesentliche Inhalt
des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat Thoma´s
FeWo die vereinbarte Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu
stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
1.3 Der buchende Gast oder andere Auftraggeber
der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle
Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt,
wie für ihre eigenen einzustehen.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des BHB
beim Gast, bzw. Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit
der Folge, dass insbesondere auch mündliche und telefonische Bestätigungen für
den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB bei
mündlichen und telefonischen Buchungsbestätigungen von dieser zusätzlich eine
schriftliche Ausfertigung an den Gast übermitteln.
§ 2 Beginn und Ende des Mietverhältnisses
2.1 Die Ferienwohnung des BHB wird, dem
Gast/Auftraggeber am Anreisetag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur
Schlüsselübergabe bereitgestellt. Andere Anreisezeiten sind mit dem BHB zu
vereinbaren.
2.2 Am Tage des Auszuges hat der Gast die FeWo
besenrein, bis spätestens 12.00 Uhr geräumt zu haben.
§ 3 Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
3.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise ohne Mehrwertsteuer und schließen
alle Nebenkosten ein. Zu den Nebenkosten gehören z.B. Bettwäsche, Handtücher
Strom, Heizung und Wasser.
§ 4 Zahlung
4.1 Bei schriftlichen Buchungsbestätigungen wird die vereinbarte Zahlungsregelung
dort festgehalten. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist
der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und
Zusatzleistungen zum Aufenthaltsbeginn (am Anreisetag bei Schlüsselübergabe) fällig
und an den BHB zu bezahlen.
4.2 Zahlungen in Fremdwährungen, mit Verrechnungsscheck, EC Card sowie
Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
§ 5 Rücktritt und Nichtanreise
5.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung
des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen.
5.2 Thoma´s FeWo hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese
nicht möglich war, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den
Beherbergungsbetrieb den folgenden Betrag
zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten). Diese sind bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung 80 %
Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es
ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen
des BHB wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw.
dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat.
Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur
verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
§ 6 Pflichten des Kunden, Kündigung durch Thoma´s
FeWo
6.1 Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann
die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht
wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei
gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten,
ist nicht gestattet.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung und ihre Einrichtungen
sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst nur bestimmungsgemäß und
insgesamt pfleglich zu behandeln.
6.3 Der Gast ist verpflichtet den Verlust
eines Schlüssels für unsere Ferienwohnung unverzüglich an zu zeigen. Thoma´s
FeWo sind in Häusern welche mit einer Schließanlage versehen ist. Der Gast
haftet bei Verlust eines Schlüssels, für die komplette Schließanlage, sofern
diese Getauscht wird. Wird die Schließanlage nicht getauscht, haftet der Gast
für ein neues Schloss der Schließanlage mit 5 Schlüsseln.
6.4 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich
dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft,
können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.5 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist
nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Der
Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art
und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung
des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber
und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes
gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können Thoma´s FeWo nur an dessen
Sitz verklagen.